Rechtliches
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB)
Auf dieser Seite informieren wir Sie umfassend über unsere Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmenbedingungen, die für die Buchung und Durchführung von Workshops bzw. den Besuch der Ausstellung gelten.
Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Durchführung von Workshops und Veranstaltungen, die zwischen dem Verein Energiewende Linz (Blumauerstraße 4, 4020 Linz, ZVR: 1105511752 – nachfolgend „Verein“) und den Vertragspartner:innen (Schulen, Institutionen, Lehrkräfte oder Einzelpersonen/Erziehungsberechtigte – nachfolgend „Kunde“) abgeschlossen werden.
- Vertragspartner können sowohl Unternehmer/Schulen (B2B) als auch Verbraucher im Sinne des KSchG (B2C) sein. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verein stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Angebot und Vertragsschluss
- Die Darstellung der Workshops auf der Website oder in Informationsmaterialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage (invitatio ad offerendum).
- Durch das Ausfüllen und Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde eine verbindliche Anfrage für den gewünschten Workshop-Termin ab.
- Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verein die Buchungsanfrage durch eine ausdrückliche Bestätigung (per E-Mail) annimmt. Eine bloße automatische Eingangsbestätigung der Anfrage stellt noch keine Annahme dar.
- Bei geförderten oder gesponserten (kostenlosen) Workshops wird das Zustandekommen und das verfügbare Kontingent nach der Buchungsanfrage individuell mit dem Kunden vereinbart.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Endpreise in Euro. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.
- Schulen und Institutionen (B2B): Die Rechnungslegung erfolgt vorab. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug, spätestens jedoch vor Durchführung des Workshops.
- Einzelpersonen / Privatbuchungen (B2C): Der Betrag ist unverzüglich nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung zu überweisen. Der Geldeingang muss in jedem Fall vor Beginn des Workshops auf dem Konto des Vereins verbucht sein, andernfalls besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
- Freiplätze für Schulklassen: Ab einer Gruppengröße von 20 Schüler:innen nehmen bis zu zwei Begleitpersonen (Lehrkräfte) kostenlos am Workshop teil.
4. Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen
- Einzelworkshops: Werden auf Basis einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen durchgeführt. Wird diese Zahl bis 3 Tage vor dem Termin nicht erreicht, kann der Verein den Workshop absagen oder verschieben.
- Schulklassen: Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 15 Personen, die Maximalteilnehmerzahl 30 Personen. Größere Gruppen bedürfen einer gesonderten individuellen Anfrage und Vereinbarung. Bei Gruppengrößen, die die Mindestteilnehmerzahl unterschreiten, werden zumindest 15 Teilnehmer:innen in Rechnung gestellt. erhöhen sich die Kosten auf die Mindestteilnehmerzahl.
5. Stornobedingungen (Absage durch den Kunden)
- Stornierungen haben in Schriftform (per E-Mail an info@energiewende-linz.at) oder telefonisch (+43 664 4355488 – Helwin Prohaska) zu erfolgen.
- Bei Stornierungen gelten folgende Gebühren:
- Bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags.
- Weniger als 3 Tage vor dem Termin, am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtbetrags.
- Die Nominierung einer Ersatzperson bzw. einer Ersatzklasse ist jederzeit kostenfrei möglich.
6. Absage, Verschiebung und Programmänderungen durch den Verein
- Der Verein ist berechtigt, Workshops aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung der Referent:innen, unzureichende Teilnehmerzahl, höhere Gewalt oder technische Störungen) – auch am Vortag oder am Veranstaltungstag – abzusagen oder zu verschieben.
- Im Falle einer Absage durch den Verein wird ein Ersatztermin vereinbart oder auf Wunsch bereits gezahlte Gebühren vollständig rückerstattet.
- Haftungsausschluss bei Absage: Weitergehende Ansprüche des Kunden – insbesondere Schadenersatzansprüche für bereits gebuchte Beförderungsmittel (z. B. Bus- oder Zugtickets der Schule), Reise- oder Hotelkosten – sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Verein behält sich das Recht vor, geringfügige inhaltliche, methodische oder organisatorische Anpassungen des Workshop-Programms vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter des Workshops wahren.
7. Aufsichtspflicht, Hausordnung und Ausschluss
- Aufsichtspflicht bei Schulklassen: Bei Workshops mit Schulklassen obliegt die Aufsichtspflicht während der gesamten Dauer des Workshops (inkl. Pausen und An-/Abreise) den begleitenden Lehrkräften bzw. Betreuungspersonen der Schule.
- Aufsichtspflicht bei Einzelpersonen: Bei Workshops für Einzelpersonen verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten haben während des Workshops anwesend zu sein, sofern nicht ausdrücklich eine Abweichung vereinbart wurde.
- Ausschluss: Die Teilnehmer:innen haben den Anweisungen des Workshop-Personals Folge zu leisten und die jeweilige Hausordnung (am Vereinsstandort oder an den Schulen) zu beachten. Der Verein behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die den Ablauf massiv stören, andere gefährden oder Sicherheitsanweisungen wiederholt ignorieren, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
8. Haftung und Sachschäden
- Der Verein haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verein – außer bei Personenschäden – nicht.
- Der Verein übernimmt keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von mitgebrachten Wertsachen, Kleidungsstücken oder sonstigen Gegenständen der Teilnehmer:innen.
- Für Beschädigungen an der Ausrüstung, den Geräten oder dem Eigentum des Vereins, die durch Teilnehmer:innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haften die Verursacher:innen bzw. deren gesetzliche Vertreter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
9. Schlussbestimmungen
- Es kommt das österreichische Recht zur Anwendung.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Vereins in Linz. Sofern kein zwingender Gerichtsstand vorliegt, wird das für 4020 Linz sachlich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.